Luxinum®

Luxinum®* - Die ausgefuchste Lösung

Immer in Kombination mit Pico®

*Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 vom 1.09. - 29.12.2026 in Winterweichweizen gegen Acker-Fuchsschwanz

Luxinum®

Luxinum®* - Die ausgefuchste Lösung

Immer in Kombination mit Pico®

*Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 vom 1.09. - 29.12.2026 in Winterweichweizen gegen Acker-Fuchsschwanz


Vorteile

  • Neuer Wirkstoff mit neuartigem Wirkungsmechanismus
  • Sichere Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz
  • Effektiv auch gegen resistente Acker-Fuchsschwanz-Biotypen
  • Zuverlässige Wirkung auch unter trockenen Bedingungen

Details

Allgemeine Information

Name Luxinum®
Formulierung Emulsionskonzentrat (EC)
Wirkstoffe 750 g/l Cinmethylin

Wirkungsweise

Der Wirkstoff Cinmethylin (HRAC – Gruppe 30) gehört zu der chemischen Gruppe der Benzyl ether. Die Wirkung erfolgt hauptsächlich über den Boden. Der Wirkstoff wird von keimenden Samen und den Keimwurzeln aufgenommen.

Cinmethylin hemmt den Fettsäure-Thioesterase (FAT).

Die beste Wirkung von Luxinum® wird im Vorauflauf und bei kleinen, gerade auflaufenden Ungräsern erzielt. Feuchter Boden zur oder nach der Anwendung fördert die Wirkung.

Verträglichkeit

Luxinum® ist nach bisherigen Erfahrungen in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Winterweizensorten gut verträglich. Voraussetzung für eine gute Wirkung und Verträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gleichmäßig vorbereitetes, abgesetztes Saatbett mit einem guten Bodenschluss und einer Mindest-Saattiefe von 3 – 4 cm. Das Saatgut muss mit mindestens 3 cm feinkrümeligen Bodenmaterial abgedeckt sein.

Die Wirkung von Luxinum® wird durch die Bodenart beeinflusst und kann auf Böden mit hohem Humusgehalt und auf schweren Tonböden herabgesetzt sein.

Humusarme Sandböden, durchlässige und sehr flachgründige Böden sind von der Behandlung auszuschließen. Hohe, überdurchschnittliche Niederschlagsmengen in den ersten Tagen nach der Behandlung, können zu Wuchshemmungen und Ausdünnungen der Kultur führen.

Für eine gute Kulturverträglichkeit sind mindestens 3 Wochen aktives Wachstum der Kulturpflanze nach der Anwendung und vor Vegetationsende notwendig.

Eine Anwendung in durch Frost, Krankheiten oder sonstige Umstände geschwächten Beständen ist zu vermeiden. Nicht eggen, striegeln oder walzen eine Woche vor oder nach der Anwendung von Luxinum®.

Keine Anwendung von Luxinum® bei Untersaaten.

Mischungen mit anderen Herbiziden erhöhen das Risiko von Schäden an der Kultur. Unter oben beschriebenen kritischen Anwendungsbedingungen wird von Herbizidmischungen, mit Ausnahme von Pico®, abgeraten.

Mischbarkeit

Luxinum® ist mischbar mit Pico®.

Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Fuchsschwanz, Acker-
Zugelassene Aufwandmenge Zeitpunkt der Anwendung Anzahl der Anwendungen
0,667 l/ha in 100 – 400 l Wasser/ha

Im Vorauflauf:

Die Anwendung erfolgt vor dem Auflaufen von BBCH 00 bis 09 des Winterweichweizens.

Im Nachauflauf:

Die Anwendung erfolgt im Nachauflauf von BBCH 10 bis 29 des Winterweichweizens.

Maximale Zahl der Behandlungen:

- in dieser Anwendung: 1
- für die Kultur bzw. je Jahr: 1

Allgemeine Information

Name Luxinum®
Formulierung Emulsionskonzentrat (EC)
Wirkstoffe 750 g/l Cinmethylin

Wirkungsweise

Der Wirkstoff Cinmethylin (HRAC – Gruppe 30) gehört zu der chemischen Gruppe der Benzyl ether. Die Wirkung erfolgt hauptsächlich über den Boden. Der Wirkstoff wird von keimenden Samen und den Keimwurzeln aufgenommen.

Cinmethylin hemmt den Fettsäure-Thioesterase (FAT).

Die beste Wirkung von Luxinum® wird im Vorauflauf und bei kleinen, gerade auflaufenden Ungräsern erzielt. Feuchter Boden zur oder nach der Anwendung fördert die Wirkung.

Verträglichkeit

Luxinum® ist nach bisherigen Erfahrungen in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Winterweizensorten gut verträglich. Voraussetzung für eine gute Wirkung und Verträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gleichmäßig vorbereitetes, abgesetztes Saatbett mit einem guten Bodenschluss und einer Mindest-Saattiefe von 3 – 4 cm. Das Saatgut muss mit mindestens 3 cm feinkrümeligen Bodenmaterial abgedeckt sein.

Die Wirkung von Luxinum® wird durch die Bodenart beeinflusst und kann auf Böden mit hohem Humusgehalt und auf schweren Tonböden herabgesetzt sein.

Humusarme Sandböden, durchlässige und sehr flachgründige Böden sind von der Behandlung auszuschließen. Hohe, überdurchschnittliche Niederschlagsmengen in den ersten Tagen nach der Behandlung, können zu Wuchshemmungen und Ausdünnungen der Kultur führen.

Für eine gute Kulturverträglichkeit sind mindestens 3 Wochen aktives Wachstum der Kulturpflanze nach der Anwendung und vor Vegetationsende notwendig.

Eine Anwendung in durch Frost, Krankheiten oder sonstige Umstände geschwächten Beständen ist zu vermeiden. Nicht eggen, striegeln oder walzen eine Woche vor oder nach der Anwendung von Luxinum®.

Keine Anwendung von Luxinum® bei Untersaaten.

Mischungen mit anderen Herbiziden erhöhen das Risiko von Schäden an der Kultur. Unter oben beschriebenen kritischen Anwendungsbedingungen wird von Herbizidmischungen, mit Ausnahme von Pico®, abgeraten.

Mischbarkeit

Luxinum® ist mischbar mit Pico®.

Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

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Winterweichweizen - Fuchsschwanz, Acker-
Zugelassene Aufwandmenge
0,667 l/ha in 100 – 400 l Wasser/ha
Zeitpunkt der Anwendung

Im Vorauflauf:

Die Anwendung erfolgt vor dem Auflaufen von BBCH 00 bis 09 des Winterweichweizens.

Im Nachauflauf:

Die Anwendung erfolgt im Nachauflauf von BBCH 10 bis 29 des Winterweichweizens.

Anzahl der Anwendungen

Maximale Zahl der Behandlungen:

- in dieser Anwendung: 1
- für die Kultur bzw. je Jahr: 1

Warum Luxinum®?

Der Lichtblick in der Ungraskontrolle: Luxinum® mit dem innovativen Wirkstoff Luximo® setzt neue Maßstäbe im Getreideanbau. Mit Luxinum® haben Landwirte nun die Möglichkeit, sowohl den Acker-Fuchsschwanz als auch resistente Acker-Fuchsschwanz Biotypen effektiv zu bekämpfen. Für eine optimale Wirkung und ein ungestörtes Wachstum des Weizens empfiehlt sich die Anwendung stets in Kombination mit Pico ®– für höchste Erträge.

Einladung zum Webinar

Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar am 4. September um 9 Uhr ein.

Erfahren Sie mehr über eine effektive Kontrolle von Acker-Fuchsschwanz mit Luxinum® (Notfallzulassung gemäß Artikel 53).

Jetzt anmelden!

YouTube-Videos zu Luxinum®

FAQ zur Notfallzulassung von LUXINUM®

Mit der Notfallzulassung von Luxinum® steht Landwirten in Winterweichweizen erstmals eine neue Lösung zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz zur Verfügung. Das Herbizid enthält den innovativen Wirkstoff Luximo®, der durch seine neue Wirkungsweise insbesondere bei der Bekämpfung resistenter Acker-Fuchsschwanz-Biotypen neue Möglichkeiten eröffnet. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 01.09. bis 29.12.2026.

Rund um die Anwendung, Wirkung, Verträglichkeit und den praktischen Einsatz von Luxinum® erreichen uns viele Fragen aus der landwirtschaftlichen Praxis. In dieser FAQ-Sammlung haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben und Sie bei der erfolgreichen Planung Ihrer Herbststrategie gegen Acker-Fuchsschwanz zu unterstützen.

Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie Ihren BASF-Berater an – wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung einer schlagkräftigen und nachhaltigen Ungrasstrategie.

Luxinum® hat eine Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 für Winterweichweizen gegen Acker-Fuchsschwanz erhalten. Die Anwendung ist vom 01.09. bis 29.12.2026 möglich.

Luxinum® ist ein Bodenherbizid zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz im Winterweichweizen. Es enthält den neu entwickelten Wirkstoff Luximo® mit Langzeitwirkung, der Acker-Fuchsschwanz in Winterweichweizen in vor und nach dem Auflaufen bekämpft. Luximo® ist der Markenname für den Wirkstoff Cinmethylin. Die vollkommen neue Wirkungsweise von Luximo® (Fettsäure-Thioestherase Hemmer) – die erste seit über zwei Jahrzehnten – spielt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung von Resistenzproblemen und erlaubt eine effektive Kontrolle selbst von schwer zu bekämpfenden Acker-Fuchsschwanz-Biotypen.

Luxinum® wird mit einer Aufwandmenge von 0,67 l/ha im Winterweichweizen gegen Acker-Fuchsschwanz eingesetzt.

Die Notfallzulassung umfasst die Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz in Winterweichweizen.

Luxinum® enthält den neuen Wirkstoff Luximo® und bietet eine neue Wirkungsweise (Fettsäure-Thioestherase Hemmer) – die erste seit über zwei Jahrzehnten in diesem Bereich.

Wirkt Luxinum® auch gegen resistente Acker-Fuchsschwanz-Biotypen?

Die beste Wirkung wird bei einer Anwendung im Vorauflauf erzielt. Eine frühe Nachauflaufanwendung ist möglich, erreicht jedoch meist nicht dieselbe Leistung.

Luxinum® wird überwiegend mit keimenden Samen und über die Wurzeln aufgenommen. Größere bereits aufgelaufene Ungräser werden daher schlechter erfasst.

Die empfohlene Strategie lautet Luxinum® 0,67 l/ha in Kombination mit Pico® 0,067 kg/ha.

Für eine optimale Wirkung wird die Anwendung in Kombination mit Pico® (enthält den bekannten Wirkstoff Picolinafen) empfohlen, um die Bekämpfungsleistung auch gegen breitblättrige Unkräuter abzusichern. Pico® verbessert auch leicht die Wirkung von Luxinum® gegen Acker-Fuchsschwanz.

Luxinum® wird wie gewohnt mit der Pflanzenschutzspritze und einer Aufwandmenge von 0,67 l/ ausgebracht. Die Wasseraufwandmenge beträgt 100 bis 400 l/ha. Die beste Bekämpfungsleistung kann im Vorauflauf (BBCH 00 bis 09) erzielt werden. Frühe Nachauflaufanwendungen (BBCH 10 bis 12) sind möglich, erzielen oft jedoch nicht dieselbe Leistung.

Voraussetzung für eine gute Wirkung und Verträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gleichmäßig vorbereitetes, abgesetztes Saatbett mit einem guten Bodenschluss.

Das Saatgut muss mit mindestens 3 cm feinkrümeligen Bodenmaterial abgedeckt sein.

Da Luxinum® ein Bodenherbizid ist, Bodenfeuchtigkeit ist notwendig, um gute Wirkung zu bekommen. Luxinum® wirkt jedoch sehr stabil auch bei den trockneren Bedienungen.

Für eine gute Kulturverträglichkeit sind mindestens 3 Wochen aktives Wachstum der Kulturpflanze nach der Anwendung von Luxinum® und vor Vegetationsende notwendig.

In mehr als 500 Versuchen deutschlandweit und unter unterschiedlichsten Boden- und Witterungsbedingungen zeigte Luximo® beziehungsweise Luxinum® eine sehr gute Verträglichkeit in Winterweichweizen.

Die Notfallzulassung gilt ausschließlich für Winterweichweizen.

Entscheidend ist, dass Luxinum® in Kombination mit Pico® sehr hohe Wirkungsgrade erzielt. Der neue Wirkmechanismus erweitert die verfügbaren Wirkungsweisen und unterstützt ein nachhaltiges Resistenzmanagement gegen Acker-Fuchsschwanz. Gleichzeitig bleiben alle ackerbaulichen Maßnahmen wichtig, die das Populationsmanagement von Acker-Fuchsschwanz unterstützen. Unser Ziel ist ein Wirkungsgrad von 98 %. Dieses Niveau lässt sich nur erreichen, wenn alle verfügbaren Werkzeuge konsequent genutzt werden.

Die Wirkung von Luxinum® liegt je nach Bedingungen zwischen 85 % und 95 %, was für ein Bodenherbizid ein sehr gutes Leistungsniveau darstellt. In über 500 Versuchen wurde ein durchschnittlicher Wirkungsgrad von über 90 % gegen Acker-Fuchsschwanz erzielt.

Acker-Fuchsschwanz verursacht im Winterweichweizen nicht nur Ertragsverluste, sondern trägt durch seine Samenbildung auch zur Anreicherung der Samenbank im Boden bei. Durch die hohen Wirkungsgrade von Luxinum® in Kombination mit weiteren ackerbaulichen Maßnahmen gelangen weniger Samen in die Bodensamenbank. Dadurch kann der Ungrasdruck in der Fruchtfolge langfristig reduziert werden. Auf stark besetzten Flächen wird eine wirtschaftliche Produktion dadurch überhaupt erst möglich und langfristig profitabler.

BASF setzt sich dafür ein, Landwirten wirksame Lösungen zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz bereitzustellen. Welche regulatorischen Maßnahmen hierfür in den kommenden Jahren ergriffen werden, wird BASF jeweils unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und Rahmenbedingungen prüfen.

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 01.09. bis 29.12.2026. Innerhalb dieses Zeitraums kann Luxinum® im Landhandel erworben und im Winterweichweizen angewendet werden.

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