RAK® 1+2 M
Pheromonprodukt für die Bekämpfung des Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler im Weinbau
RAK® 1+2 M
Pheromonprodukt für die Bekämpfung des Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler im Weinbau
Vorteile
- sichere und wirtschaftliche Traubenwicklerbekämpfung
- keine zeitlichen „Engpässe“ im Betrieb
- umweltfreundlich
- nützlingsschonend und bienenungefährlich
- anwenderfreundlich (toxikologisch unbedenklich)
- hohe Akzeptanz und Aufmerksamkeit beim Verbraucher
Zulassung wurde neu erteilt. Die neue Zulassungs-Nr. lautet 044170-00.
Information zur alten Zulassung mit der Zulassungs-Nr. 024170-00:
Zulassungsende: 31.08.2024; Abverkaufsfrist: 28.02.2025;Aufbrauchfrist: 28.02.2026
Downloads und Links
| Gebrauchsanleitung | |
|---|---|
| Sicherheitsdatenblatt | |
| Zusatzinformationen | |
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